Eigener Strom mit Balkonkraftwerk im Jahr 2024 – das ist kein Zauberwerk. Wie es funktioniert, ob es sich lohnt, welche Komponenten nötig sind, welche bürokratischen Hürden genommen werden müssen – das liest du in diesem Beitrag. Einen kleinen Blick in die Zukunft und geplante Neuregelungen werfen wir auch, damit du dich darauf einstellen kannst und keinen Fehlkauf tätigst.
+++ 26.04.2024 – Update zum Beitrag: Das Solarpaket 1 wurde am Morgen des 26. April 2024 im Bundestag mehrheitlich angenommen und ist damit beschlossene Sache. Eigentlich sollte das Gesetz bereits im Januar 2024 in Kraft treten, es tritt nun nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft – also sehr zeitnah. Was das für Dein Balkonkraftwerk bedeutet, liest du im Folgenden. +++
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk, wird häufig auch als Stecker-Solaranlage bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine kleine Photovoltaikanlage, die meist auf dem Balkon oder auch an der Fassade eines Wohngebäudes angebracht wird. Mit dem Balkonkraftwerk lässt sich Solarenergie für den Hausgebrauch erzeugen. Für die Einspeisung ins Stromnetz sind Balkonkraftwerke nicht gedacht. Theoretisch ist sie zwar möglich, lohnt sich aber nicht. Ein Balkonkraftwerk ist zudem in der Regel nicht zum Speichern von Strom geeignet. Es gibt zwar Mini-PV-Anlagen mit Speicher, diese sind aber deutlich kostspieliger als ein Balkonkraftwerk ohne Speicher.
Aus welchen Komponenten besteht ein Balkonkraftwerk?
In der Regel besteht ein Balkonkraftwerk aus Solarmodulen, einem Wechselrichter sowie einem Einspeisezähler – auch Produktionszähler genannt. Bezüglich der Wattzahlen solltest du dich nicht davon irritieren lassen, dass das Solarmodul gegebenenfalls mehr leisten kann als der Wechselrichter. Das ist genau so oft beabsichtigt. Ein leistungsfähigeres Solarmodul hat zur Folge, dass auch bei nicht ganz so idealem Wetter noch immer hinreichend Strom erzeugt wird. Die Einhaltung der Grenzwerte ist dann Aufgabe des Wechselrichters, der bei vollem Sonnenschein auf die Grenzwerte drosselt.
Ein bifaziales Solarmodul kann übrigens Sonnenlicht auf beiden Seiten des Moduls aufnehmen und zu Strom verwandeln. Wenn Du also eine Installationsmöglichkeit mit möglichst viel Licht auch von der Rückseite hast, kann ein solches Modul eine gute Idee sein. Es kann bei ungünstigeren Lichtverhältnissen mehr Leistung erzeugen.
Zu guter letzt wird noch ein Stecker benötigt, mit dem die Mini-Solaranlage angeschlossen wird. Dabei hast du die Wahl zwischen einer Wieland-Steckdose oder einem Festanschluss oder einem Schuko-Stecker. Eine Wieland-Steckdose muss von einer Elektrofachkraft installiert werden. Sie wird vom VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) als sicherste Möglichkeit eingestuft, da damit keine Kurzschlüsse entstehen können. Ein Festanschluss bedeutet, dass das Kabel deiner Solaranlage an einer Verteilerdose fest mit dem Stromkreis verbunden wird – du musst dann keine vorhandene Steckdose blockieren. Die einfachste Möglichkeit für den Anschluss ist die Verwendung vorhandener Steckdosen mit Hilfe des haushaltsüblichen Schuko-Steckers.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
In den allermeisten Fällen: Ja. Ein Balkonkraftwerk mit Anschaffungskosten von etwa 1.000 Euro für eine 600 Watt Anlage amortisiert sich im günstigen Fall in etwa 8 Jahren. Je nach Strompreis oder Sonneneinstrahlung kann das auch etwas anders ausfallen. Geht man aber von einer Lebensdauer von 20 Jahren einer Mini-Solaranlage landet man in jedem Fall bei einer rentablen Investition. Für unsere Umwelt und den Klimaschutz lohnt sich ein Balkonkraftwerk in jedem Fall, denn so unterstützt du den Wechsel hin zu mehr erneuerbaren Energien und schützt dich auch vor weiter steigenden Energiepreisen. Die Anschaffungskosten starten bei etwa 400 EUR.
Wenn du ein Balkonkraftwerk anschaffst, solltest du dich übrigens im Vorfeld auch darüber informieren, ob es bei dir auf lokaler Ebene Fördermittel dafür gibt. Achte bei einem Fördermittelantrag darauf, dass du die Vorschriften genau liest, denn davon hängt die Unterstützung ab. Allerdings: Vielerorts wurden auf Ebene des Bundeslandes die Förderungen weitestgehend eingestellt, da sich ein Balkonkraftwerk ja ohnehin lohne – beispielsweise im Land Brandenburg ist das der Fall.
In einer Pressemeldung der Bundesnetzagentur von Ende März 2024 ist zu lesen „Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke.“ Die Solaranlage und das Balkonkraftwerk sind in der breiten Bevölkerung angekommen und die Stromerzeugung via Sonnenkraft wird immer beliebter.
Voraussetzung: Rücklaufgeschützter Stromzähler.
Für die Installation einer Mini-PV-Anlage oder eines Balkonkraftwerkes benötigt dein Haushalt einen Zweirichtungszähler. Bei einem älteren Zähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler) gibt es meist keine Rücklaufsperre und damit könnte dein Zähler rückwärts laufen. Das ist nicht erlaubt.
Der Zweirichtungszähler zählt den eingespeisten Strom genauso wie den entnommenen Strom, so bleibt die Berechnung stets richtig. Ob du einen Zweirichtungszähler hast, kannst du selbst prüfen: Auf dem Gerät sind in der Regel in diesem Fall zwei kleine Pfeile aufgedruckt, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen. Oder es sind die Bezeichnungen 1.8.0 oder 1.8. X (für den Strombezug) und 2.8.0 oder 2.8. X (für die Stromeinspeisung) am Zähler zu finden. Manchmal steht auch ‚Zweirichtungszähler‘ auf dem Gerät.
Alternativ kann auch ein alter Zähler mit Rücklaufsperre, ein SmartMeter oder ein moderner Zähler mit digitalem Display zum Einsatz kommen. Der Zähler kommt vom Netzbetreiber, der dir auch Auskunft über deinen Zähler geben kann oder über den ein neuer Zähler möglich ist. Ein Balkonkraftwerk darfst du nach heutigem Stand erst nach der Installation eines geeigneten Zählers installieren. Das soll geändert werden – in anstehenden Gesetzesänderungen (Solarpaket I) ist vorgesehen, dass der Zähler zwar getauscht werden muss, aber vorübergehend rückwärts laufen darf (vom Kauf des Balkonkraftwerks bis zum Zählertausch). Bisher sind die Neuregelungen in diesem Paket aber noch nicht verabschiedet.
Hierauf solltest du vor dem Kauf achten.
Die Checkliste hilft dir bei der Orientierung und Planung eines Balkonkraftwerkes. So vermeidest du Fehlkäufe oder Fehlentscheidungen oder auch ärgerliche Rückbaumaßnahmen oder spätere unnötige Änderungen an deiner Installation.
- Hast du geeignete Gegebenheiten? Bietet dein Balkon, deine Terasse oder dein Garten ausreichend Sonne? Wenn es bei dir sehr schattig ist, kann ein Balkonkraftwerk keine volle Leistung bringen. Idealerweise ist es in Richtung Süden ausgerichtet. Die Gegebenheiten sollten ausserdem einen Neigungswinkel von etwa 30 bis 35 Grad zulassen, um möglichst viel herauszuholen. Bedenke: Das ist ein verhältnismässig flacher Winkel. Dein Solarmodul sollte außerdem so montiert werden, dass du es auch reinigen kannst. Verschmutzungen schmälern die Leistung eins Moduls.
- Hast du einen geeigneten Stromzähler? Hierzu findest du im Beitrag weitere Informationen.
- Hast du eine Erlaubnis vom Vermieter? Erklärungen hierzu findest du weiter unten in diesem Beitrag.
- Willst du auch Strom speichern? Wenn ja, dann benötigst du ein Balkonkraftwerk mit Speicher. Die Anschaffungskosten dafür sind deutlich höher als für ein Balkonkraftwerk ohne Speichermöglichkeit. Wenn du es Dir offen halten willst, dann kaufe eine Balkonkraftwerk, das mit einem Speicher nachgerüstet werden kann.
- Finde heraus, welche Leistung du benötigst. Dafür solltest du an einem durchschnittlichen Tag herausfinden, wie viel Strom du verbraucht hast. Du kannst dafür den Stand des Stromzählers innerhalb von 24 Stunden vergleichen. Solltest du eine Grenze von 300 Watt erreichen, dann solltest du ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt in Erwägung ziehen. Wenn du einen hohen Verbrauch hast, solltest gegebenenfalls abwarten, ob mit dem Solarpaket 1 die Neuregelung für maximal 800 Watt in diesem Jahr (2024) umgesetzt wird. Alternativ kaufst du gleich eine Balkonkraftwerk, dass sich auf 800 Watt aufrüsten lässt.
- Prüfe vor dem Kauf die Qualität der angebotenen Lösung. Hat der Wechselrichter einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz oder Überspannungsschutz)? Gibt es eine Garantie für die Teile des Balkonkraftwerkes? Gibt es einen Kundenservice, den du im Fall von Defekten erreichen kannst? Gibt es eine bequeme Rücksendemöglichkeit? Hat das System eine Schutzklasse IP67 oder IP68 (Staub- und Wasserdicht sollte es sein – IP 67 genügt). All das sind Hinweise auf ein qualitativ ordentliches Angebot.
- Hat das Balkonkraftwerk geeignete Anschlüsse? Je nach geplantem Anschluss kaufst du idealerweise ein Komplettsystem, das bereits die von dir gewünschten Stecker hat. Gegebenenfalls musst du aber noch ein Verlängerungskabel mit einplanen. Informiere Dich über die benötigte Kabellänge und die Kosten für das benötigte Kabel – es kann bei größeren Distanzen wie etwa 25 Meter oder 50 Meter durchaus nennenswerte Zusatzkosten verursachen.
Grenzwerte: 600 Watt oder 800 Watt?
Bisher liegt die Leistungsgrenze für ein Balkonkraftwerk bei 600 Watt. Die Grenze von 600 Watt hat zur Folge, dass eine Installation ohne Elektriker erfolgen darf. Bei einer Leistung über 600 Watt hinaus ist eine Elektrofachkraft nötig. Mit diesen Grenze wird auch die Frage beantwortet, ob man mehrere Balkonkraftwerke installieren kann. Unbürokratisch bleibt es nur bei der gesetzten Grenze von 600 Watt – anbhängig davon, mit wie vielen Balkonkraftwerken oder Wechselrichtern diese erzeugt werden. Wird die Anlage durch einen Elektriker installiert, sollen zukünftig biszu 2000 Watt möglich sein.
Zum 01. Januar 2024 sollte diese Grenze auf 800 Watt angehoben werden. Allerdings ist der Plan bisher noch immer noch nicht umgesetzt beziehungsweise beschlossen worden. Wer jetzt kaufen und loslegen will, sollte deshalb darauf achten, dass sich die Mini-Solaranlage von 600 auf 800 Watt upgraden lässt.
Vorsicht: Die Gesetzesänderung von 600 Watt auf 800 Watt alleine reicht nicht. Auch der VDE muss aktiv werden und zwar in Form einer Norm-Anpassung. Die Norm VDE AR-N 4105 ist beim VDE derzeit in Arbeit und könnte im Herbst 2024 in einer Neufassung gültig werden. Vorher sind 800 Watt Anlagen nach wie vor durch einen Elektriker anzuschließen.
Ist eine Genehmigung oder Erlaubnis durch den Vermieter nötig?
Prinzipiell solltest du du Installation eines Balkonkraftwerkes mit deinem Vermieter im Vorfeld klären – idealerweise schriftlich. Alternativ kann man es selbstverständlich einfach drauf ankommen lassen. Auseinandersetzungen im Nachhinein sind dann durchaus möglich, wenn dem Vermieter dein Balkonkraftwerk nicht gefällt. Dein Vermieter darf dir ein Balkonkraftwerk nicht nach Gutdünken verweigern. Wenn aber bauliche Änderungen notwendig sind, kann dein Wunsch abgelehnt werden. Zu diesen baulichen Änderungen gehört beispielsweise das Festdübeln von Solarmodulen an der Hausfassade oder an der Balkonbrüstung. Gemeinschaftliche Flächen wie das Dach eines Hauses mit Eigentumswohnungen oder auch der Denkmalschutz können weitere Hürden darstellen.
Auch die Verletzung von Brandschutzbestimmungen kann eine Ablehnung begründen. Eine Installation an der Fassade oder der Außenseite des Balkons stellt zudem eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes eines Hauses dar und diese ist ebenfalls ein Grund zur Ablehnung. Stellst du dagegen ein Solarmodul auf deinem Balkon auf oder im Garten – ohne feste Verankerung, dann ist das keine bauliche Veränderung. Wenn es sich um eine bauliche Änderung handelt, kann der Vermieter nach aktueller Rechtssprechung von dir eine Kaution für eventuelle Rückbaumassnahmen verlangen.
Einfach hast du es also in den meisten Fällen wenn (1) das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht beeinflusst wird, (2) keine Sicherheitsbedenken bestehen, (3) keine nachteiligen Folgen aus der Maßnahme entstehen und (4) dein Balkonkraftwerk ohne Schäden zurück gebaut bzw. wieder entfernt werden kann.
Eine einheitliche Rechtssprechung gibt es allerdings derzeit nicht. Im Zweifelsfall musst du dich von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen. In keinem Fall besteht ein genereller Anspruch, weil du klima- und umweltfreundlich leben willst.
Ein Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2023 sieht vor, dass ein Balkonkraftwerk ‚privilegiert‘ wird. Du benötigst dann zwar weiterhin eine Zustimmung des Vermieters. Für die Verweigerung einer Zustimmung muss der Vermieter aber dann besondere Gründe vorbringen.
Anmeldung eines Balkonkraftwerkes.
Ein Balkonkraftwerk ist mit zwei Anmeldungen verbunden: Beim lokalen Stromnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur.
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolg über das Marktstammdatenregister: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Die Anmeldung dort wurde im April 2024 wesentlich vereinfacht. Während vorher rund 20 Angaben zu machen waren – etwa über die Ausrichtung des Balkonkraftwerkes – sind es jetzt nur noch 5 Angaben. Im ersten Schritt wird für die Anmeldung ein Benutzerkonto bei der Bundesnetzagentur angelegt, danach werden persönliche Daten und Daten über die Mini-PV-Anlage eingegeben. Die Registrierung ist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerkes erforderlich.
Die Anmeldung beim lokalen Stromnetzbetreiber hängt vom Betreiber ab. Die im Jahr 2024 geplanten Änderungen sehen auch vor, dass diese Anmeldung entfallen soll. Die Bundesnetzagentur würde die Information bei Verabschiedung der entsprechenden Gesetze an die Stromnetzbetreiber weitergeben, so dass nur noch eine einzige Anmeldung nötig wird.