Eine Schale Erdbeeren, ein Fertigsalat, eine Salatgurke – Vieles ist in Supermärkten oft in Plastik verpackt. Dabei werden 40 % aller in der EU produzierten Kunststoffe für Verpackungen verwendet. Das Ziel der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, ist damit nicht erreichbar. Aus diesem Grund hat das Europäische Parlament beschlossen, den Verpackungsmüll aus schädlichen Kunststoffen ab dem Jahr 2030 stark einzuschränken. Statt schädlicher Kunststoffverpackungen sollen recyclingfähige Materialien und Mehrwegverpackungen eingesetzt werden, wo es möglich ist. Unnötiger Einwegmüll muss verschwinden.
Rund 180 Kilogramm Verpackungsmüll produziert jeder Bürger in der EU pro Jahr, rund 36 % unseres Hausmülls besteht dabei aus Kunststoffen – mit stark steigender Tendenz seit dem Jahr 2012. Vieles davon ist Plastikmüll aus Verpackungen im Supermarkt. Mit der neuen Verpackungsverordnung sollen im Rahmen des European Green Deals solche Plastikverpackungen verboten werden.
Ziel der neuen Gesetzgebung ist, Verpackungsabfälle soweit möglich zu vermeiden. Deshalb gilt die neue Verpackungsverordnung auch für sämtliche Verpackungen, nicht nur für einige Produkte. Außerdem soll die Kreislaufwirtschaft in Form von recyclingfähigem Material verbessert werden. Die Änderungen sollen sich zudem ressourcenschonend auswirken. Einige Ausnahmen wird es aber geben, wo entsprechende Verpackungen vonnöten sind – etwa bei Medikamenten, bei medizinischen Produkten oder bei Obst und Gemüse über 1,5 Kilogramm. Verboten werden Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke beim Verzehr vor Ort – ein Burger im Fastfoodladen darf dann nicht mehr in einer Einwegverpackung serviert werden. Obst und Gemüse dürfen nicht mehr mit Plastik verpackt werden und auch Mini-Shampoo-Flaschen in Hotels werden verschwinden.
Kunststoffe werden derzeit in unterschiedlicher Form für Verpackungen verwendet. Polypropylen (PP) findet sich bei Plastiktüten, Lebensmittelverpackungen, bei medizinischen Verpackungen und anderen. Polyehtylen (PE) dagegen wird für Getränkekisten, Kunststoffflaschen, Folien und ähnliches verwendet. Polyviylchlorid (PVC) findet keine Anwendung in Verpackungen – es ist für Fensterprofile, Schläuche, Schwimmreifen und Ähnliches in Gebrauch. Polystyrol ist die Basis für Styropor und damit auch für jegliche Verpackungen damit. Es findet sich häufig in der Gastronomie zum Warmhalten – für diesen Zweck wird es auch bleiben. Biobasierte Kunststoffe sind nach heutigem Stand oft nur anteilig biobasiert und nicht immer biologisch abbaubar. Abfallbeutel beispielsweise müssen nach heutigem Stand Bioabfall-Beutel DINplus-zertifiziert sein, um in der Biotonne entsorgt werden zu dürfen. Für die Kompostierung im Garten sind sie nicht geeignet.
Verwirrende Angaben über biologisch abbaubare Verpackungen wie ‚biobasiert‘ oder ‚Biokunststoff‘ werden nun ebenfalls restriktiv gehandhabt und müssen zukünftig einem Regelwerk folgen. Umweltschutzverbände fordern dies schon lange. So muss zukünftig etwa angegeben werden, wie hoch der Anteil an biobasiertem Kunststoff ist. Auch eine Angabe darüber, wie lange der biologische Abbau dauert, wird zukünftig notwendig. Denn: Einige Verpackungen sind zwar kompostierbar, aber nur in industriellen Kompostierungsanlagen. Die Bezeichnung ‚kompostierbar‘ ist insofern oft irre führend. Solche industriell kompostierbaren Verpackungen sind zukünftig nur für Teebeutel, Kaffeekapseln sowie -pads, Obst- und Gemüseaufkleber sowie leichte Plastiktüten zugelassen. Eine Zertifizierung ist ausserdem auch notwendig dafür.
Zusätzlich führt die EU auch eine Kennzeichnungspflicht ein: Aus welchem Material eine Verpackung besteht und wie sie richtig zu entsorgen ist, muss in Zukunft klar dargestellt werden. Auch die Mülltonnen werden entsprechend gekennzeichnet, so dass eine Zuordnung einfacher wird. Ein weiterer Vorteil für Verbraucher: Die neue Verordnung reguliert die Inhaltsstoffe für Verpackungen. Blei, Kadmium und Quecksilber werden beschränkt.
Warum erst ab 2030? Der European Green Deal kennt zwei wesentliche Meilensteine: Das Jahr 2030 und das Jahr 2050. Ab 2030 will die EU den Weg in die Klimaneutralität beschreiten – die gesetzliche Neuregelung von Verpackungen gehört zu den entsprechenden Maßnahmen für die Umsetzung. Doch noch mehr: Die Änderungen erfordern tiefgreifende Veränderungen in der Verpackungsindustrie und im Handel. Dafür wird Zeit benötigt – neue Verpackungsdesigns mit andere Materialien, die Umstellung von Warenpräsentationen und Vergleichbares sind mit erheblichen Aufwänden verbunden. Die gute Nachricht: Wenn das Verbot ab 2030 gilt, dann müssen Hersteller, Verpackungsindustrie und Handel jetzt tätig werden und können nicht bis fünf vor zwölf waren. Man kann also mit ersten Veränderungen bereits vor dem Jahr 2030 rechnen.











